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Die Auswirkungen der Proteste auf die Religionsfreiheit im Iran mögen unauffällig erscheinen. Ein pensionierter iranischer Richter bestätigt jetzt allerdings den tatsächlichen Einfluss des internationalen Drucks.
Seit dem Beginn der Demonstrationen für Frauenrechte steht der Iran im Licht der Öffentlichkeit. Die Situation im Iran beunruhigt, ruft Mobilisierung, Fürsprache, Engagement und Gebete hervor. Nun scheint es, dass der internationale Druck eine gewisse Wirksamkeit hat – auf lange Sicht.
Der pensionierte iranische Richter Alireza Mirkamali »gestand«Ende Dezember gegenüber den staatlichen Medien, dass Apostasie und Steinigung nur aufgrund internationalen Drucks nie in das iranische Strafgesetzbuch aufgenommen wurden:»Ich war an der Überarbeitung des islamischen Strafgesetzbuches beteiligt, in das Apostasie aufgenommen werden sollte. Sie wurde jedoch aus Angst vor internationalem Druck nicht berücksichtigt«, sagte er bei einer Podiumsdiskussion. Vor zehn Jahren hätten Apostasie und Steinigung im Zuge der Überarbeitung des neuen Strafgesetzbuchs tatsächlich in dieses aufgenommen werden sollen. Die Richter zogen es letztlich jedoch vor, nicht auf Konfrontationskurs mit der internationalen Gemeinschaft zu gehen.
Im Gedenken an Hossein Soodman
Zwar können die Gerichte immer noch Todesurteile wegen »Apostasie« (dem Wechsel vom Islam zu einer anderen Religion) verhängen, indem sie sich in Artikel 167 des Strafgesetzbuches auf die Scharia berufen. In den letzten 33 Jahren haben sie das jedoch nur dreimal getan: 1990, 1994 und 2020. Und es gab nur eine einzige Hinrichtung: die eines Pastors mit muslimischem Hintergrund, Hossein Soodman, im Jahr 1990.
Seitdem scheint es, dass der internationale Druck zumindest im Stillen funktioniert. Angesichts der blutigen Unterdrückung der Demonstrationen seit September und der daraus folgenden Todesurteile und Hinrichtungen einiger Demonstranten hat die internationale Gemeinschaft ihren Ton verschärft. Der UN-Menschenrechtsrat stimmte Ende November für die Einrichtung einer »Mission zur Ermittlung der Fakten«. Diese soll Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen beweisen und dokumentieren. Und Anfang Januar verurteilte Papst Franziskus in einer offiziellen Ansprache direkt die Anwendung der Todesstrafe, insbesondere im Iran
»Ich fordere ein Ende der Todesstrafe, die immer noch unzulässig ist, da sie die Unverletzlichkeit und die Würde der Person angreift.«
Obwohl die katholische Präsenz im Iran verschwindend gering ist, hat der Papst immer aktive Diplomatie betrieben: Er verteidigte inhaftierte Christen wie Mehdi Dibaj, der wegen Apostasie zum Tode verurteilt und später freigelassen wurde, aber dann auf der Straße ermordet wurde; oder Maryam Rostampour und Marzeyeh Amirizadeh, die nach neun Monaten Haft freigelassen wurden.
In seiner Verfassung erkennt der Iran vier Religionen an: den Islam, das Christentum, das Judentum und den Zoroastrismus. Es ist jedoch verboten, die Religion zu wechseln, keine Religion zu haben oder Baha'i (eine Religion, die aus einer Abspaltung vom Islam hervorgegangen ist) zu sein. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann verfolgt, schikaniert, festgenommen, inhaftiert und gefoltert werden, man kann ihm den Schulbesuch verweigern und sein Eigentum beschlagnahmen. Rechtlich zugelassene Christen, d. h. diejenigen, die nicht vom Islam konvertiert sind und die persische Sprache nicht sprechen, müssen mit denselben Schikanen rechnen. Einfach nur, weil sie eine Minderheit sind. Aus diesem Grund steht der Iran auf dem Weltverfolgungsindex an achter Stelle.
Doch die jüngsten Äußerungen des Richters Alireza Mirkamali, die er wahrscheinlich widerwillig gemacht hat, ermutigen uns, den internationalen Druck aufrechtzuerhalten. Insbesondere durch das Unterzeichnen von Petitionen, wozu wir Sie regelmäßig einladen. Denn der Einfluss dieser Aktionen ist zwar wenig sichtbar, aber durchaus real. Auch wenn die Auswirkungen dieser verschiedenen Appelle nicht unmittelbar sichtbar sind, ist es möglich, dass wir in einigen Jahren erfahren, wie viel dank unserer Mobilisierung verhindert werden konnte.